Arbeitnehmer können Zugangsdaten im eMitarbeiter-Account selbst verwalten.
Arbeitnehmer können Zugangsdaten im eMitarbeiter-Account selbst verwalten.
Arbeitnehmer können und sollten eine veränderte E-Mail-Adresse im Benutzerkonto von eMitarbeiter unter Benutzerkonto > Profil selbst eintragen.
Für diese Fälle ist es weder erforderlich, noch empfehlenswert, den Zugang zum eMitarbeiter in edlohn zu deaktivieren, um eine neue Einladung mit neuer E-Mailadresse zu erzeugen.
Denn mit der Deaktivierung wird der Zugang umgehend gesperrt, so dass der Arbeitnehmer auch keinen Zugriff mehr auf seine Dokumente hat.
Es ist also nicht erforderlich, dass Sie als Sachbearbeiter bei einem Wechsel der E-Mailadresse für den eMitarbeiter-Account in edlohn eine neue E-Mailadresse erfassen müssen.
Nutzen Sie die Aktion „Deaktivieren“ in edlohn ausschließlich für den Fall, dass ein Zugang tatsächlich gesperrt werden soll oder eine nicht zustellbare und daher missglückte Einladung erfolgt ist.
(Vgl. Update-Info vom 15.07.2021)