Neben der A1-Bescheinigung können jetzt Arbeitsbescheinigungen, Bescheinigung über Nebeneinkommen, Einkommensbescheinigung und neutrale Verdienstbescheinigung in eMitarbeiter eingestellt werden
eMitarbeiter – Update im Mai erweitert die Bereitstellung von Bescheinigungen für die Mitarbeiter*innen
Neben der A1-Bescheinigung können jetzt Arbeitsbescheinigungen, Bescheinigung über Nebeneinkommen, Einkommensbescheinigung und neutrale Verdienstbescheinigung in eMitarbeiter eingestellt werden.
Lesen Sie in den Update Informationen wie Sie die entsprechenden Bescheinigungen nach der Erstellung mit edlohn archivieren und zum Abruf über eMitarbeiter bereitstellen.
Hinweis: Wer die Benachrichtigungs-E-Mail über neue Dokumente im eMitarbeiter aktiviert hat, wird sofort informiert, wenn z.B. eine neue Bescheinigung bereitsteht.