Die große Koalition hat sich auf eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze geeinigt.
Die große Koalition hat sich im Koalitionsausschuss am 03.06.2020 im Rahmen eines Konjunkturpakets auf eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze geeinigt. Demnach reduziert sich zum 01.07.2020 der Regelsteuersatz von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Die Senkung soll bis 31.12.2020 befristet sein.
Aufgrund dieser Steuersenkung besteht jedoch kein Handlungsbedarf für Sie als Anwender in edlohn.
Da bei der Standardvorbelegung in edlohn Automatikkonten verwendet werden und diese auf der Fibu-Seite die Änderung des Umsatzsteuersatzes berücksichtigen, war keine systemseitige Umstellung notwendig.
Bei den Automatikkonten werden bis zum 30.06.2020 aus dem erfassten Wert 19% (oder 7%) und ab dem 1.7. 2020 systemseitig 16% (oder 5%) heraus gerechnet.
Ab dem 01.01.2021 (vorausgesetzt es kommt nicht noch seitens der Regierung zu einer Verlängerung) wird das Ganze dann wieder auf die bisherigen Werte zurückgesetzt.
Aufgrund dieser Tatsache ist seitens edlohn keine Änderung der Sachkonten vorzunehmen.
Das gilt auf jeden Fall für die Verbuchung mit edrewe und nach unserer Einschätzung auch für alle gängigen Fibu-Programme.
Werden bei der Verbuchung keine Automatikkonten verwendet, gibt es ab 01.07. neue Steuerschlüssel:
• Umsatzsteuerschlüssel 4 → 5%
• Umsatzsteuerschlüssel 5 → 16%
• Vorsteuerschlüssel 6 → 5%
• Vorsteuerschlüssel 7 → 16%
Da in edlohn systemseitig keine Hinterlegung von Steuerschlüsseln erfolgt, war auch hier keine Anpassung unsererseits notwendig.
Sofern Sie bei der Verbuchung mit eigenen Konten Steuerschlüssel hinterlegt haben, so sind diese von Ihnen anzupassen.