Trotz der großen Herausforderungen aktuell haben wir weiterhin an der stetigen Erweiterung und Verbesserung von edlohn gearbeitet.
Trotz der großen Herausforderungen, während der Corona-Krise immer zeitnah für Sie die gesetzlichen Neuerungen umzusetzen, haben wir weiterhin an der stetigen Erweiterung und Verbesserung von edlohn gearbeitet.
Mit unserem aktuellen Update haben wir folgende Punkte für Sie umgesetzt:
- Verbeitragung der Entschädigungszahlungen nach § 56 IfSG wg. Quarantäne und Kinderbetreuung
- Standard-Lohnart für steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld
- Optimierungen eMitarbeiter (u.a. Veröffentlichung zum Wunschtermin)
- Individuelle Verbuchung von BAV-Firmenverträgen
- Erweiterungen Export Mandantenübersicht
- Kennzeichnung Probeabrechnung
- Vorbereitung eines Pilotbetriebes für eine neue Pfändungsverwaltung
Eine ausführliche Beschreibung zur neuen Version finden Sie in der Update-Info.