Zwischen-Release zum Infektionsschutzgesetz
Zwischen-Release zum Infektionsschutzgesetz
Als edlohn-Anwender/innen hatten Sie durch die frühzeitige Auslieferung der Abrechnung von Corona-KUG am 7. April 2020 den Vorteil, dass Sie bei vielen Mandanten die Kurzarbeit abrechnen konnten, ohne eine Vormonatskorrektur auf den März 2020 durchführen zu müssen.
Mit dem aktuellen Update können Sie unter anderem nun die meisten Sachverhalte der Entschädigungszahlungen abwickeln.
- Zusätzliche Fehlzeiten zur Abwicklung von Quarantäne-Fällen
- Umgang mit Entschädigungszahlungen wegen angeordneter Quarantäne
- Umgang mit Entschädigungszahlungen aufgrund der Schließung von Einrichtungen zur Kinderbetreuung und von Schulen
- Standard-Lohnart für die steuer-/sv-freie Corona-Sonderzahlung (1.500 EUR)
- Systemseitige automatische Ermittlung des maximal steuerpflichtigen, aber sv-freien Arbeitgeber-Zuschusses zum Kurzarbeitergeld
Eine ausführliche Beschreibung zum Zwischen-Release finden Sie in der Update-Info