Update – Info zur neuen edlohn-Version Auslieferung: 14.07.2022

Hier lesen Sie, was Sie im neuen edlohn-Update erwarten können:

Hier lesen Sie, was Sie im neuen edlohn-Update erwarten können:

  • Oberste Priorität im neuen Update hatten die Anpassungen, die durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 vom Gesetzgeber beschlossen wurden:
    • Änderung des Programmablaufplans zur Berechnung der Lohnsteuer (Erhöhung des Grundfreibetrages), rückwirkend ab 01.01.2022
    • Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer, rückwirkend ab 01.01.2022
  • Zur Erleichterung bei der Auszahlung des neuen „Pflegebonus“ steht Ihnen eine neue Standardlohnart zur Verfügung.
  • Erweiterung des elektronischen rvBEA-Verfahrens um den Antrag Elterngeld (BEEG).
  • Anpassung der Pfändungstabelle ab dem 01.07.2022
  • Export der Gehaltsentwicklung im CSV/Excel-Format
  • Erweiterungen bei der Baulohnabrechnung
  • Hilfreiche Anwender – Features

…uvm

Eine ausführliche Beschreibung finden Sie hier in der Update-Info.

 

Gleichzeitig arbeiten wir an dem sehr umfangreichen Thema „Energiepreispauschale 2022“.

Aufgrund der Komplexität und des hohen Entwicklungsaufwandes haben wir uns entschlossen, die notwendigen Anpassungen und Erweiterungen in edlohn mit einem Sonder-Update auszuliefern.
Wir arbeiten bereits mit Hochdruck an der Umsetzung, darauf folgt eine intensive Testphase, damit wir Ihnen das Sonder-Update schnellst möglich zur Verfügung stellen können. Den genauen Termin erfahren Sie hier im Portal.

Die Software wird Ihnen bei der Einschätzung der konkreten Sonder-Sachverhalte zur Energiepreispauschale Hilfestellung geben können, dennoch sollten Sie sich im Vorfeld intensiv mit den fachlichen Detailanforderungen des Verfahrens beschäftigen.

In den vom Bundesministerium für Finanzen zusammengestellten FAQ´s finden Sie viele hilfreiche Informationen zum Thema „Energiepreispauschale“.

Zur erforderlichen „Bestätigung erstes Dienstverhältnis von Minijobbern für die Auszahlung der Energiepreispauschale“ steht hier ein Musterschreiben zur Verfügung.

Auf der Internetseite der Minijobzentrale sind ebenfalls die wichtigsten Punkte zusammengefasst: https://blog.minijob-zentrale.de/auch-minijobber-koennen-die-energiepreispauschale-erhalten/

Ebenso möchten wir Sie auf unser kostenfreies Web-Seminar zum Update vom 14.07.2022 (Termin: 20.07.2022) und zum Sonder-Update (Termin steht noch nicht fest) hinweisen, in denen Ihnen Monika Siebenlist, Produktmanagerin edlohn, die Neuerungen vorstellt. Hier gleich registrieren

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