Für den Abrechnungsmonat Januar 2024 können wichtige Anwenderwünsche umgesetzt werden
Die neu eingeführte und elektronisch zu übermittelnde Verdiensterhebung hat inzwischen drei ehemalige Verdienststatistiken (Verdienststrukturerhebung, vierteljährliche Verdiensterhebung und freiwillige Verdiensterhebungen) abgelöst.
Seit Januar 2023 wurden aus edlohn bereits über 7.500 Datensätze an die Statistischen Ämter übermittelt.
Aufgrund Ihrer Rückmeldungen und Anregungen haben wir in den letzten Monaten wesentliche Verbesserungen in dem Verfahren umgesetzt.
Bislang mussten bei bestimmten Sachverhalten zusätzlich manuelle Werte erfasst werden. Mit dem Update im November 2023 haben Sie die Möglichkeit selbst zu bestimmen, welche Lohnarten und Stunden in der Verdiensterhebung berücksichtigt werden sollen. Durch die einmalige Zuordnung werden ab dem Abrechnungsmonat Januar 2024 die Werte für die Verdiensterhebung vollständig systemseitig ermittelt.
Bei neu hinzukommenden bzw. selbst angelegten Lohnarten, die noch nicht zugeordnet wurden, erhalten Sie beim Berechnen der Betriebsstätte eine Warnung. So wird sichergestellt, dass keine Lohnarten bzw. Stunden unberücksichtigt bleiben.
Hinweis
Wir wollen Sie für die Verbesserungen in edlohn begeistern und freuen uns, wenn Sie uns dafür bei der nächsten Umfrage zum Net Promotor Score eine tolle Bewertung (9 oder 10) geben.