Abgabefrist Digitaler Lohnnachweis 2024: 16.02.2025

Die Frist zur elektronischen Übermittlung des digitalen Lohnnachweises für das Jahr 2024 endet am 16.02.2025.

Um sicherzustellen, dass der digitale Lohnnachweis ordnungsgemäß über edlohn versendet wurde, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Firma > Dienste > Digitaler Lohnnachweis > Meldungen anzeigen:

Digitaler Lohnnachweis 2024 1

Wenn in der Übersicht beim Datensatz DSLN (in der Regel Meldegrund UV01) in der Spalte Datei eine Dateinummer und im Status „archiviert“ angezeigt wird, ist der Versand erfolgreich abgeschlossen. Diese Übersicht dient Ihnen als Nachweis.

Wichtig:

Sollte kein Lohnnachweis versendet werden können, weil die Stammdatenabfrage abgelehnt wurde, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Unfallversicherung in Verbindung. Unterstützung finden Sie auf den Seiten der DGUV und über das Kontaktformular.

Digitaler Lohnnachweis 2024 2

Eine Liste möglicher Fragen haben wir aus den bisher bekannten Sachverhalten für Sie zusammengestellt:

  • Was ist der Grund für die Ablehnung der Stammdatenabfrage?
  • Warum erfolgt auf die gültige Stammdatenabfrage keine Antwort?
  • Welche laufende Nummer wird für das Meldejahr erwartet?

 

Wenn Sie die Ursache der Ablehnung geklärt haben, aber Unterstützung bei der Richtigstellung benötigen, steht unser Support-Team gerne zur Verfügung.

Die Mandanten, bei denen für das aktuelle Jahr noch keine gültige Stammdaten-Rückmeldung vorliegt, können Sie direkt an dem entsprechenden Symbol in der Mandantenübersicht erkennen:

Digitaler Lohnnachweis 2024 3

Weitere Unterstützung finden Sie in unserer Online-Hilfe und in der Update-Info vom 14.03.2024

Diesen Artikel teilen