ACHTUNG: Änderung bei teilweise im Ausland beschäftigten Arbeitnehmern

Änderung durch die LSt-Richtlinien 2023 führt zu einer Verschärfung der Besteuerung

Nach den LSt-Richtlinien 2023 ist die Lohnsteuer nun nach der Tagestabelle zu berechnen, wenn der Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber im laufenden Monat 

  • sowohl steuerpflichtig im Inland
  • als auch steuerfrei im Ausland (nach Doppelbesteuerungsabkommen – DBA) beschäftigt war.
In edlohn steht Ihnen dazu unter Arbeitnehmer > Abrechnungsdaten > Steuermerkmale > Besonderheiten > Steuerberechnung nach Tagen ein Merkmal zur Verfügung, in dem Sie für diese Fälle die relevanten Steuertage des Abrechnungsmonats manuell erfassen können.
Für die Abrechnung des steuerfreien Entgelts, das für die Tätigkeit im Ausland gezahlt wird, können Sie unter Lohnartengruppen > Sonstiges > Doppelbesteuerung die vorhandenen steuerfreien, aber sv-pflichtigen Systemlohnarten nutzen.
____________

Sie haben entsprechende Abrechnungsfälle im Bestand und möchten sie mit edlohn abrechnen?

Suchen Sie bitte in der edlohn Online-Hilfe mit dem Suchbegriff „LSt-Richtlinien 2023„.

Diesen Artikel teilen