Änderungen bei der Erstellung der Bescheinigungen KV bei Kinderkrankengeld bzw. UV Kinderverletztengeld

Klarstellung zur Update-Info vom 05.01.2023

Klarstellung zur Update-Info vom 05.01.2023

Wir haben bereits in unserer Update-Info vom 05.01.2023 darauf hingewiesen, dass ab sofort die EEL-Bescheinigungen KV Kinderkrankengeld sowie UV Kinderverletztengeld nur dann erstellt werden dürfen, wenn der betreffende Arbeitnehmer für den zu bescheinigenden Monat abgerechnet wurde.

In den letzten Tagen gingen in unserem Support vermehrt Anfragen diesbezüglich ein, warum das bisherige Verhalten geändert wurde und es wurde uns auch mitgeteilt, dass die betreffenden Krankenkassen nichts von diesem Vorgehen wissen und auf eine vorzeitige Einreichung der Bescheinigungen drängen.

Wir möchten daher darauf hinweisen, dass das geänderte Verhalten vom GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Vertretern der einzelnen Krankenkassenarten so beschlossen wurde und wir, als Softwareersteller, dazu verpflichtet sind, uns an diese Vorgabe zu halten.

Bitte beachten Sie auch, dass die beiden EEL-Bescheinigungen auch erst dann bereitgestellt werden sollten, wenn der Fehlzeit-Beginn bereits erfolgt ist und das Datum nicht in der Zukunft liegt.

Beispiel:
Als Fehlzeit wird 28.-30.01.2023 erfasst und der Monat Januar 2023 wird am 25.01.2023 abgerechnet
Die beiden EEL-Bescheinigungen dürfen dann nicht direkt nach dem Abrechnen am 25.01.2023 bereitgestellt werden, sondern erst ab 29.01.2023.

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