Arbeitszeiterfassung digital ein Muss!? – Gesetzesentwurf liegt nun vor

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht bei Verstößen Geldbußen von bis zu 30.000 Euro vor

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht bei Verstößen Geldbußen von bis zu 30.000 Euro vor (§ 22 Abs. 1 Nr. 9 und 10 RefE-ArbZG)

Das Thema Arbeitszeiterfassung ist derzeit emotional aufgeladen. Die Medien sprachen nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Zeiterfassung (1ABR 22/21) von der „Rückkehr zur Stechuhr“. Arbeitgeberverbände sehen insbesondere im Zusammenhang mit der Vertrauensarbeitszeit einen Rückfall in die Steinzeit.

Seit Ende April 2023 liegt nun der Referentenentwurf des Ministeriums für Arbeit und Soziales zum neuen Gesetz vor. Je weiter nun das Gesetzgebungsverfahren voranschreitet, desto häufiger werden Sie von Ihren Mandanten zu dem Thema befragt werden.

Aus diesem Grund hat der bundesweit renomierte Arbeitsrechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel (ETL Rechtsanwälte) in einem Fragen- und Antwortenkatalog den aktuellen Stand der Diskussion zusammengefasst.

Investieren Sie 5 Minuten, um sich über den aktuellen Stand zu informieren – es lohnt sich.

Fragen und Antworten zur Arbeitszeitaufzeichnung der ETL Rechtsanwälte


Vorgehensweise bei konkretem Interesse eines Mandanten an edtime

Mit edtime sind Ihre Mandanten in jedem Fall auf der sicheren Seite. Sollte das Thema Zeiterfassung und/oder Personaleinsatzplanung bei einem Ihrer Mandanten anstehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit den eurodata DigitalCoaches auf

  • formlose E-Mail an vertrieb@eurodata.de
    oder
  • Telefon 0681/8808-234

Die trainierten DigitalCoaches nehmen (wenn von Ihnen gewünscht) direkten Kontakt mit Ihren interessierten Mandanten auf, erläutern ausführlich das System und machen eine konkrete Ist-Analyse zu den Anforderungen Ihres Mandanten. Die weiteren Schritte werden dann immer mit Ihnen abgestimmt. Die Ist-Analyse ist für Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten kostenlos.

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