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Bevor Sie die Anwendung zum ersten Mal starten, benötigen Sie den "eurodata WebStarter". Diesen installieren sie einmalig und können danach die Anwendung wie gewohnt starten.
Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen dürfen ab 2023 nur noch mit der Angabe der Steuer-Identifikationsnummer des Arbeitnehmers an das Finanzamt übermitteln werden.
SV-Meldungen dürfen aufgrund fehlender Daten, wie z.B. GTS der Unfallversicherung oder gültiger SV-Nummer nicht elektronisch an die Krankenkassen übermittelt werden.