Das ändert sich im kommenden Jahr 2024

Das nächste Update (Auslieferung voraussichtlich am 16. November 2023) steht bereits im Zeichen des Jahreswechsels 2023/2024

Die Lohnentwicklung arbeitet aktuell mit Hochdruck an den Änderungen zum Jahreswechsel 2023/2024.

Aktuell noch nicht endgültig verabschiedet sind die (steuerlichen) Vorhaben, die der Gesetzgeber im Wachstumschancengesetz vorgesehen hat (Geldwerter Vorteil E-Fahrzeuge, Versorgungsfreibetrag etc.).

Nach vorläufigem Zeitplan ist für den 10. November 2023 die Verabschiedung im Bundestag und für den 15. Dezember 2023 die Zustimmung des Bundesrates geplant.

Folgende Änderungen in der Sozialversicherung sind allerdings schon beschlossene Sache und in der Umsetzung

  • Anpassungen im Zahlstellenverfahren – neue Datenbausteine
  • Anpassungen im Meldeverfahren zur Betriebsdatenpflege (DSBD) – Initialmeldung zur Angabe der Unternehmensnummer
  • Anpassungen im Meldeverfahren zur euBP (Anpassungen innerhalb der Datensatzstruktur)
  • Anpassungen im Meldeverfahren zu den Angaben zum Arbeitgeberkonto – Angabe zur Rechtsform des Unternehmens

 

Für Sie und Ihre tägliche Beratung ihrer Mandanten von großer Bedeutung wird sicher die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 € sein und damit einhergehend
  • Anstieg der Minijob-Grenze auf 538 €
  • Änderung des Übergangsbereichs (Gleitzone) von 538,01 € bis 2000 €

Neues SV-Meldeportal ersetzt SVnet

Zum Jahreswechsel wird das von der ITSG betriebene SVnet durch das neue kostenpflichtige SV-Meldeportal ersetzt https://sv-meldeportal.de/ ersetzt. Ab 1. Januar 2024 erfolgen Rückmeldungen nur noch über das SV-Meldeportal.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung zum SV-Meldeportal ein ELSTER-Organisationszertifikat benötigen und deshalb etwas Vorlaufzeit notwendig ist.

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