Dr. Uwe Schlegel hat in seinem Podcast das Thema eAU aufgegriffen und einige Fragen in dem Beitrag „7 wichtige Merkpunkte zur eAU!“ zusammengefasst
Sie haben in den vergangenen Wochen die ersten Praxiserfahrungen mit der neuen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gemacht. Abgesehen davon, dass das neue Verfahren aufgrund der vorhandenen Regelungslücken aktuell mehr Arbeit macht als es einspart, zeigt sich, dass nun auch viele arbeitsrechtliche Fragen von den Mandanten gestellt werden.
Dr. Uwe Schlegel hat in seinem Podcast das Thema eAU aufgegriffen und einige Fragen in dem Beitrag „7 wichtige Merkpunkte zur eAU!“ zusammengefasst.
1. Was ist der arbeitsrechtliche Unterschied zwischen der Krankmeldung und dem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit?
2. Fällt die Arbeitgeber-Bescheinigung weg?
3. Wann ist der gelbe Schein weiter notwendig?
4. Wie erfährt der Arbeitgeber von der Krankheit, wenn der gelbe Schein wegfällt?
5. Welche Ausnahmen gelten für die eAU?
6. Darf der Arbeitgeber eine Kopie von dessen „gelben Schein“ verlangen?
7. Ändern sich die Nachweispflichten?
Wichtiger Hinweis
Bevor Sie sich selbst auf rechtliches Glatteis begeben, empfehlen Sie Ihren Mandanten bei konkreten arbeitsrechtlichen Fragestellungen immer die Einholung von anwaltlicher Expertise.
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