edlohn-Update 14.5.0 mit geändertem Programmablaufplan zur Berechnung der Lohnsteuer

Mit dem BMF-Schreiben vom 22.01.2025 wurde der geänderte Programmablaufplan für das Jahr 2025 veröffentlicht.

Die Programmablaufpläne berücksichtigen die Anpassungen des Einkommensteuertarifs, der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und des Kinderfreibetrags durch das Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 449).

Die Programmablaufpläne sind spätestens ab dem 1. März 2025 anzuwenden.

Der ab dem 1. Januar 2025 unter Berücksichtigung der Vorgaben in der Bekanntmachung vom 22. November 2024 vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber spätestens bis zum 1. März 2025 zu korrigieren, wenn ihm dies – was die Regel ist – wirtschaftlich zumutbar ist (§ 41c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 EStG).

Um Sie bei den Korrekturen in edlohn zu unterstützen, werden wir die in Frage kommenden Arbeitnehmer (mit Steuerklasse 1-6) systemseitig ab Januar 2025 in Korrektur setzen. Von der Korrektur ausgenommen sind bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer.

Neben den Anpassungen zur Lohnsteuerberechnung haben wir noch folgende neue Funktionalitäten für Sie umgesetzt:

  • Neue Standardlohnarten für mehrjährige Bezüge
  • Optionale Vorabbescheinigung im Zahlstellenverfahren
  • Erneute Initialmeldung im DSBD – Meldeverfahren
  • Aktualisierung der KUG-Formulare
  • Umsetzung diverser Kundenanregungen
  • und vieles mehr….

Ausführliche Informationen zu der Anpassung der Lohnsteuerberechnung, sowie zu allen weiteren Details der neuen Version finden Sie in unserer Update-Info.

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Außerdem möchten wir auf unser Web-Seminar zur neuen Version hinweisen. Monika Siebenlist stellt am 17.02.2025 um 10:00 Uhr die neuen Funktionen in edlohn vor.

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