Verfahren aktuell im Pilotbetrieb
Verfahren aktuell im Pilotbetrieb
Arbeitnehmer sind grundsätzlich ab dem vierten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz). Der Arbeitgeber darf sogar am ersten Tag ein Attest fordern.
Ab Januar 2023 müssen alle ITSG-zertifizierten Lohnsysteme in der Lage sein, die Daten zur Arbeitsunfähigkeit bei den Krankenkassen abzurufen.
Ein Abruf der Daten zur elektronischen Arbeitsunfähigkeit (eAU) durch den Arbeitgeber darf nur dann erfolgen, wenn
- der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit bei dem Arbeitgeber beschäftigt ist und
- der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die abzurufende Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer mitgeteilt hat.
edlohn hat bereits seit einigen Monaten die ITSG-Zertifizierung für dieses Verfahren. Das eAU-Verfahren wird zur Zeit im erweiterten Pilotbetrieb getestet.
Wichtiger Hinweis:
Die Freischaltung des neuen eAU-Verfahrens erfolgt mit dem Update am 05.01.2023. Zu diesem Zeitpunkt wird neben der regulären Update-Information auch eine ausführliche Beschreibung zum Thema eAU veröffentlicht.