Erstes edlohn Update im Abrechnungsjahr 2025

mit Freischaltung der Januar-Abrechnung

Neues Jahr, neue Vorgaben – und neue Updates. Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das Jahr 2025! Über den Jahreswechsel haben wir alle notwendigen Änderungen und Umstellungen für Sie vorgenommen, damit Sie sicher und problemlos in das neue Abrechnungsjahr starten können. Diese sind unter anderem:

  • Übernahme der Änderungen bei Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätzen, Minijob-Grenzen etc.
  • Übernahme der neuen Programmablaufpläne für Lohnsteuer
  • Anpassungen der notwendigen Änderungen bei BA-BEA, in den DEÜV-Meldeverfahren, DLS, DSAK Arbeitgeberkonto sowie eAU
  • Möglichkeit des Datei-Exports der Archivdaten eines Mandanten (keine CD-Bestellung notwendig)

Mit der neuen Version wird die Januar-Abrechnung für Sie freigeschaltet, sodass Sie ab dem 08.01.2025 mit der Abrechnung für Januar 2025 beginnen können.

Eine ausführliche Beschreibung der neuen Version finden Sie hier.
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Monika Siebenlist, Produktmanagerin bei edlohn, wird Ihnen die wichtigsten Änderungen und Erweiterungen in einem Web-Seminar am 09.01.2025 um 10:00 Uhr vorstellen. Melden Sie sich hier noch kurzfristig an, um dabei zu sein!

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Treue und freuen uns auf ein weiteres erfolgreiches Jahr mit Ihnen!

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