Die elektronische Übermittlung der Prüfbescheide wurde ausgesetzt und befindet sich momentan in einer grundsätzlichen Überarbeitung.
euBP: Deutsche Rentenversicherung setzt Übermittlung der Prüfberichte vorläufig aus.
Wie uns die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) mitgeteilt hat, wurde die Bereitstellung der Prüfergebnisse euBP als elektronische Ausfertigung im PDF-Format bis auf Weiteres eingestellt.
Der Entwurf der neuen euBP-Grundsätze sieht vor, das Prüfergebnis auf Wunsch des Arbeitgebers (§ 7 Abs. 4 Satz 1 BVV) ab 01.01.2024 wieder elektronisch bereitzustellen.
Bis zu diesem Zeitpunkt findet die Übermittlung der Prüfbescheide ausschließlich über den Papier-Post-Weg statt.
Wir bleiben für Sie an dem Thema dran und halten Sie auf dem Laufenden.