Zum 1.1.2023 wird die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) zur Pflicht
Zum 1.1.2023 wird die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) zur Pflicht
Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) in der Sozialversicherung nimmt weiter Fahrt auf. Ab dem 01.01.2023 sind die für SV-Prüfungen notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln.
Zwar kann auf Antrag des Arbeitgebers für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2026 auf eine elektronische Übermittlung der gespeicherten Entgeltabrechnungsdaten verzichtet werden, aber die Anwender*innen von edlohn sind dem Markt voraus.
In edlohn sind es lediglich ein paar wenige Mausklicks, um alle notwendigen euBP-Dateien an die Rentenversicherung zu senden. Im laufenden Jahr 2022 wurden in den ersten zehn Monaten bereits für gut 14.000 Prüfungsanordnungen in der Sozialversicherung alle notwendigen Daten direkt aus edlohn heraus übermittelt.
Falls Sie sich bislang noch nicht mit dem Thema euBP beschäftigt haben, denken Sie bitte an den Stichtag 1.1.2023. Machen Sie sich das Leben einfacher und übermitteln Sie die Dateien unter dem Menüpunkt Dienste > Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) direkt aus edlohn heraus an die Rentenversicherung.