Neue Verfahren standen im Mittelpunkt der diesjährigen Qualitätskontrolle
Neue Verfahren standen im Mittelpunkt der diesjährigen Qualitätskontrolle
Auch wenn die Energiepreispauschale (EPP) und Minijob/Midijob mit Bestandsschutzregelung sowohl in der Softwareentwicklung als auch bei Ihnen vor Ort viel Kraft und Nerven kosten, müssen wir uns auf weitere digitale Verfahren einstellen.
Aus diesem Grund standen auch in der jährlich anstehenden Qualitätskontrolle der ITSG-Prüfer (ITSG = Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) die von der Verwaltung beschlossenen neuen elektronischen Verfahren der Rentenversicherung im Mittelpunkt (rvBEA). Dabei stehen die Kürzel „rv“ für Rentenversicherung und „BEA“ für Bescheinigungen elektronisch anfordern und annehmen.
Die beiden neuen Teilverfahren rvBEA-BEEG (Bescheinigung zum Antrag auf Elterngeld) und rvBEA-ZuZa (Befreiung von Zuzahlungen im Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen) sind nun für alle Arbeitgeber verpflichtend wurden in edlohn umgesetzt und nun zertifiziert.
Ebenso nahmen die ITSG-Prüfer die Umsetzung des neuen Verfahrens zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in edlohn ab.
Im Qualitätssicherungssystem der ITSG werden bundesweit alle vom DEÜV-Pflichtenheft abweichenden Abrechnungen und Meldungen eingestellt, die durch Plausibilitätskontrollen der Annahmestellen oder durch SV-Prüfungen beim Mandanten festgestellt werden. Hier gab es ein sehr positives Feedback für edlohn. Die Prüfer waren mit den wenigen Einträgen in unserem Qualitätsmanagement sehr zufrieden.
Fazit der ITSG-Prüfung 2022:
edlohn ist weiter auf sehr gutem Weg. Viele Module, die von den Software-Erstellern erst 2023 verpflichtend umgesetzt werden müssen, sind bereits zertifiziert (z.B. KUG-Abrechnung, IFSG-Abrechnung, EEL-Verfahren oder euBP).
Hier geht es zum neuen ITSG-Zertifikat