Geplanter Ausbau des edlohn-Systems bis Ende 2024
Wir starteten in edlohn vor einigen Jahren mit 65.000 Abrechnungen pro Monat durch die Ablösung unseres alten Lohnsystems. Seitdem haben Sie mit uns eine einzigartige Erfolgsgeschichte geschrieben, für die wir uns bei Ihnen ganz herzlich bedanken.
Wir sind permanent gewachsen, denn es gab in den letzten 15 Jahren keinen einzigen Abrechnungsmonat, in dem wir weniger Abrechnungen erstellt haben als im entsprechenden Vorjahresmonat.
Im August 2023 haben Sie nun mit über 500.000 durchgeführten Abrechnungen eine neue Rekordmarke geknackt. Damit machen Sie edlohn zur absoluten Nr. 1 in Deutschland in Sachen Online-Lohnabrechnung. Diese gewaltige Anzahl macht uns dankbar und ist gleichzeitig für uns Ansporn, neue Ziele ins Visier zu nehmen.
Wir möchten Sie frühzeitig mitnehmen auf die Reise und Ihnen einen Ausblick auf die „großen Themenblöcke“ geben, die wir bis Ende 2024 für Sie umsetzen wollen. Die Planung steht natürlich unter dem Vorbehalt, dass sich der Gesetzgeber immer wieder kurzfristig Neuerungen einfallen lässt, deren Umsetzung dazwischen geschoben werden muss.
Zum jetzigen Zeitpunkt können wir Ihnen noch nicht genau sagen, wann welcher der nachfolgenden Themenblock ausgeliefert werden kann, aber wir wollen Ihnen trotzdem diesen Ausblick geben.
Hier der 10-Punkte Plan mit den ganz großen Themenblöcken bis einschließlich Q4/2024:
- Wechsel der Kundendatenbank und weitere Performance-Steigerung
Um das Gesamtsystem technisch fit für weiteres Wachstum in der Zukunft zu machen, müssen in den kommenden Monaten alle Mandantendaten auf eine neue Kundendatenbank verschoben werden. Dies bringt Ihnen ein schnelleres Laden und Speichern der Mandanten. Erste Erfolge bei bereits umgestellten Kanzleien zeigen, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind. - Automatische Abrechnung im Rechenzentrum
Die Cloud-Struktur von edlohn macht es möglich, dass zu einem von Ihnen vorgegebenen Termin die Abrechnung nachts vollautomatisch im Rechenzentrum abläuft. Durch diese vollautomatische Abrechnung auf Termin sparen Sie sich viel Zeit bei sog. Abruflöhnen (keine Änderungen im Monat), wenn Sie den Output der Abrechnungen (Auswertungen, Meldungen etc.) standardisiert und digitalisiert haben bzw. die Druckerzeugnisse direkt vom eurodata Druckzentrum an die Mandanten bzw. Arbeitnehmer schicken lassen. - Ausbau von edlohn und edtime zu einer Lösung für das Personalwesen (edtime HR)
Seitdem ein Referenten-Entwurf für ein entsprechendes Gesetz vorliegt, besteht kein Zweifel mehr, dass die gesetzliche Pflicht zur digitalen Zeiterfassung kommen wird. Es ist keine Frage des OB, sondern eine Frage des WANN. Aus diesem Grund setzen wir alles daran, dass Sie Ihren Mandanten in 2024 eine tolle Gesamtlösung empfehlen können, von der Sie profitieren, weil viele Stamm- und Bewegungsdaten von edtime an edlohn übergeben werden. Integrierter Bestandteil ist dabei das neue Kommunikations- und Aufgabenmanagement (TMS) in der Cloud. Sie können mit einer sicheren und übersichtlichen Kommunikation direkt am Abrechnungsfall Rückfragen klären und notwendige Unterlagen anfordern. - Monats-Splitt
Ein Wechsel von SV-rechtlichen Einordnungen während des Monats (z.B. Azubi wird am 16. August zum Angestellten oder Mitarbeiter wechselt während des Monats zu einem Versorgungswerk) soll künftig unter einer Personalnummer möglich sein. - Multi-User
Bei großen Mandanten sollen gleichzeitig mehrere Anwender in edlohn an unterschiedlichen Arbeitnehmern arbeiten können, ohne sich gegegenseitig „in die Quere“ zu kommen. - Elektronische Übermittlung an die Malerkasse
Inzwischen werden in edlohn sehr viele Malerbetriebe abgerechnet. Um Ihnen Zeit zu sparen, soll das elektronische Verfahren zur Abgabe der notwendigen Meldungen an die Malerkasse umgesetzt werden. - Abbildung von Tarifverträgen durch Nutzung von Tariftabellen
Insbesondere von größeren potentiellen Mandanten kommen immer wieder Anfragen, ob es möglich ist, Tarifverträge abzubilden. Es wird Ihnen ermöglicht, über Tariftabellen einen Tarifvertrag individuell auf Ihren Mandanten bezogen abzubilden. Natürlich müssen Sie als Abrechnerin bzw. Abrechner entsprechendes Wissen über die Anwendung des tariflichen Vertragswerk mitbringen. Sie können sich aber die Abrechnung über die Tariftabellen stark vereinfachen, indem systemseitig die Einordnung der Mitarbeiter in Tarifgruppen und Tarifstufen überwacht wird. - Einführung einer Fahrzeugverwaltung (Kfz, eBike oder Fahrrad)
Die steuerlichen Regelungen zu Dienstwagen (Elektro, Verbrenner) und Dienstfahrrad sind inzwischen sehr umfangreich und komplex. Auch gibt es diverse Fälle mit mehreren Dienstwagen und/oder Dienstfahrrädern bei einem Arbeitnehmer. Eine neue Fahrzeugverwaltung soll Ihnen den Umgang mit den Sachverhalten wesentlich erleichtern. - Ausbau der API-Schnittstelle zur edlohn-Integration in Branchenlösungen
Insbesondere größere Mandanten haben regelmäßig Branchenlösungen (ERP-Lösungen) im Einsatz. Durch den kontinuierlichen Ausbau der API-Schnittstelle in edlohn können diese Systeme elektronisch angebunden werden. So entsteht ein edlohn Eco-System. - Aktuell bereits bekannte gesetzliche Verfahren, die neu umgesetzt oder erweitet werden müssen
- Einrichtung des Arbeitgeberkontos bei der Krankenkasse mit entspechenden elektronischen Änderungsmeldungen (neu)
- Einführung eines elektronischen Meldeverfahrens für die Elternzeit (neu)
- Wesentliche Erweiterung des Zahlstellenverfahrens für Rentenbezugsempfänger
- Wesentliche Erweiterung des Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD)
Generalbevollmächtigter eurodata AG