Neue Pfändungsverwaltung mit vielen Vorteilen – Wir unterstützen Sie beim Übergang

Die „alte“ Pfändung über die Abrechnungsdaten soll bis Ende des Jahres eingestellt werden.

Die Pfändungsverwaltung wurde als Folge der Kundenumfragen zum Net Promotor Score (NPS) neu entwickelt und kommt bei unseren Anwender/innen sehr gut an. Die Vorteile gegenüber der „alten“ Vorgehensweise sind u.a.
  • Erfassung einer unbegrenzten Anzahl von Pfändungen
  • Automatische Berücksichtigung der Pfändungen nach dem erfassten Rang
  • Abwicklung der Pfändungsart „Privatinsolvenz“
  • Übersichtliche tabellarische Darstellung aller Pfändungen im System
  • Erfassung der Bankverbindung des Zahlungsempfängers direkt bei der Pfändung

 

Zur ausführlichen Beschreibung suchen Sie bitte in der Online-Hilfe unter dem Stichwort: Pfändungsverwaltung

 

Nutzung der „alten“ Pfändung wird zum 31.12.2023 eingestellt
Nach einer längeren Übergangszeit wird nun zum Ende des Jahres die Nutzung der „alten“ Pfändung beendet. Deshalb ist es notwendig, noch vorhandene Altfälle in die neue Pfändungsverwaltung zu übertragen. Dabei lassen wir Sie nicht allein.
  • Wir haben zwei Video-Beschreibungen erstellt, in denen wir Ihnen zeigen, wie die Übernahme einfach und schnell gelingt.
  • Zusätzlich werden wir Ihnen nach dem 16.11.2023 (voraussichtliche Auslieferung des nächsten Updates) eine Liste der Arbeitnehmer als Systemnachricht in edlohn einspielen, für die noch die „alte“ Pfändung genutzt wird.
Wir möchten in das neue Jahr 2024 nur noch mit der neuen Pfändungsverwaltung starten, um Doppelaufwand in der Softwarepflege zu vermeiden.
Bereiten Sie bitte den Übergang Ihrer restlichen Altfälle frühzeitig vor und nutzen Sie gerne unser kostenfreies Unterstützungsangebot.

 

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