Neue Version zum Jahresstart 2024

Die Kontrollmöglichkeiten der Verwaltung werden erheblich verbessert – die Arbeit haben die Software-Ersteller und die Lohnbüros

Zum Jahresstart 2024 werden in vielen Meldeverfahren neue und erweiterte Datensätze erforderlich. Die Softwareentwicklung im Bereich edlohn hat die letzten Wochen sehr viel Arbeit in diese Erweiterungen investiert, um die Zusatzarbeit in Ihren Büros so gering wie möglich zu halten.

Vom Gesetzgeber geforderte Anpassungen bzw. Erweiterungen in bestehenden Verfahren

  • Meldeverfahren zum Arbeitgeberkonto
  • Digitale Lohnschnittstelle (DLS) für die LSt-Prüfung
  • Zahlstellenmeldeverfahren für Versorgungsbezugsempfänger
  • Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD)
  • A1-Verfahren für Auslandstätigkeiten
  • Ende des Bestandsschutzes im Übergangsbereich (Midijob)
  • Jahreswechsel-Anpassungen 2024 im Baulohn
Vom Gesetzgeber geforderte neue Verfahren:
  • Meldepflicht für Elternzeit
Wesentliche Verbesserungen für Ihre tägliche Arbeit:
  • Verbesserungen bei der Verdiensterhebung
  • Erweiterungen in der Pfändungsverwaltung
  • Umsetzung verschiedener Anregungen aus dem Anwenderkreis

Eine ausführliche Beschreibung zur neuen edlohn Version finden Sie in unserer Update-Info.

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Hinweis:

Wir möchten auf unser WEB-Seminar zum Jahreswechsel 2023/2024 hinweisen. Monika Siebenlist stellt am 08.01.2024 um 10.00 Uhr die neuen Funktionen in edlohn vor.

Die Anmeldungen zu den genannten Web-Seminaren finden Sie auf www.edlohn.de.

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