Neuer Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums: Zeiterfassung wird Pflicht

edtime hat ein absolutes Alleinstellungsmerkmal, weil es Personalplanung rechtskonform mit (passiver) Zeiterfassung verbindet

Die „Stechuhr“-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat die Politik unter Handlungsdruck gesetzt. Nun hat das Arbeitsministerium einen Gesetzesentwurf erarbeitet.

Zur Pressemeldung

Danach soll die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten in Deutschland künftig grundsätzlich elektronisch aufgezeichnet werden.

Es ist zu erwarten, dass Ihre Mandanten nun mit Fragen in der Sache auf Sie kommen werden.

Für rechtliche Fragen rund um das Thema haben die ETL Rechtsanwälte bereits eine FAQ-Seite eingerichtet

 

Bestens vorbereitet mit edtime

eurodata hat zusammen mit der Tochtergesellschaft eurodata ProPep bereits seit einigen Jahren mit edtime ein tolles Produkt am Start, mit dem Ihre Mandanten ihre Personaleinsatzplanung online durchführen können und die geplanten Soll-Zeiten rechtskonform in die Ist-Zeiten umwandeln können, die in die Lohn- und Gehaltsabrechnung fließen.

Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, verweisen Sie bitte Ihre Mandanten auf www.edtime.de

 

Vorgehensweise bei konkretem Interesse eines Mandanten

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf

– formlose E-Mail an vertrieb@eurodata.de

oder

– Telefon (0681/8808-234)

Unsere trainierten DigitalCoaches nehmen (wenn von Ihnen gewünscht) direkten Kontakt mit Ihren interessierten Mandanten auf, erläutern ausführlich das System und machen eine konkrete Ist-Analyse zu den Anforderungen Ihres Mandanten. Die weiteren Schritte werden dann immer mit Ihnen abgestimmt.

So haben Sie keine Zusatzarbeit, bleiben aber immer im Bilde.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ihr edtime Team

aus Saarbrücken und Stuttgart

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