Die Umstellung erfolgt in edlohn grundsätzlich automatisch.
Neues Ordnungskennzeichen in der gesetzlichen Unfallversicherung: Die Unternehmensnummer
Die Umstellung erfolgt in edlohn grundsätzlich automatisch.
Die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 01. Januar 2023 bundesweit einheitliche Unternehmensnummern, die die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ablösen.
Die Umstellung des Ordnungskennzeichens bedeutet, dass die gesamte Kommunikation, zwischen Unternehmen und Unfallversicherungsträgern, nicht mehr mit den Mitgliedsnummern, sondern mit den Unternehmensnummern erfolgt.
Die Umstellung auf das neue Ordnungskennzeichen erfolgt grundsätzlich automatisch. Dazu erhalten alle Mitgliedsunternehmen im Herbst 2022 neben der neuen Unternehmensnummer entsprechende Informationen von ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.
In edlohn wird mit dem November-Update ein neues Merkmal zum Erfassen dieser Unternehmensnummer zur Verfügung gestellt.
Grundsätzlich ist aber bei einem Unternehmen, das bereits mit einer Mitgliedsnummer in edlohn abgerechnet wurde, das Erfassen der neuen Unternehmensnummer Ihrerseits nicht erforderlich.
Initiiert durch die Stammdatenabfrage (DSAS) für das Jahr 2023, die mit der Novemberabrechnung erfolgt, wird die Unternehmensnummer von der zuständigen Unfallversicherung an edlohn übermittelt und vollständig automatisiert eingespielt.
Lediglich in einigen Sonderfällen, z.B. für neu gegründete Unternehmen, die von der Unfallversicherung keine Mitgliedsnummer mehr erhalten, ist es erforderlich, dass die Unternehmensnummer von Ihnen erfasst wird, da ansonsten keine Stammdatenabfrage (DSAS) durchgeführt werden kann.