Neues SV-Meldeportal ersetzt sv.net

Nach 23 Jahren wird die Ausfüllhilfe sv.net durch das SV-Meldeportal ersetzt.

Ein Hinweis vorneweg:
Alle Sozialversicherungsmeldungen, wie An-, Ab-, Unterbrechungs- und Jahresmeldungen, werden natürlich weiterhin systemseitig erstellt. edlohn erkennt meldepflichtige Tatbestände selbständig, erstellt und übermittelt die entsprechenden Meldungen, wie bisher.

Für einzelne Sonderfälle haben Sie bisher Meldungen über sv.net erstellen können.
sv.net wird nun durch das SV-Meldeportal ersetzt.In einer Übergangsphase können das SV-Meldeportal und sv.net alternativ genutzt werden. Die Anwendungen sind funktionsgleich. Die Abschaltung von sv.net erfolgt am 29.02.2024. Bis zu diesem Termin müssen alle aktiven Nutzer die Anwendung gewechselt haben.

Für die Nutzung des SV-Meldeportals ist vom Nutzer eine Nutzungsgebühr zu zahlen.
Die Nutzungsgebühr wird bezogen auf zwei Anwendergruppen erhoben:
• Anwendergruppe 1 – Single-Mandant: Abgabe von Meldungen nur für eine Betriebsnummer 36,00 € (1,00 € pro Monat) Netto zzgl. gültiger MwSt.
• Anwendergruppe 2 – Multi-Mandanten: Abgabe von Meldungen für mehrere Betriebsnummern 99,00 € (2,75 € pro Monat) Netto zzgl. gültiger MwSt.
Die Laufzeit der kostenpflichtigen Nutzungsdauer ist auf 36 Monate beschränkt und kann danach verlängert werden.
Nutzer, die den Wechsel von sv.net zum SV-Meldeportal vor dem 31.03.2024 durchführen, zahlen keine Nutzungsgebühr für die Jahre 2023 und 2024. Ab dem 01.01.2025 ist für diese Nutzer die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig. Für Nutzer, die sich ab dem 01.04.2024 registrieren, fällt sofort die Nutzungsgebühr an.
Nutzer, die sich im Zeitraum 01.07.2023 bis 31.03.2024 registriert haben, können grundsätzlich für mehrere Betriebsnummern Daten austauschen und auch Mandaten verwalten. Erst im Herbst 2024 müssen sie sich im Zuge der kostenpflichtigen Lizenzierung für die Anwendergruppe 1 oder 2 entscheiden.

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