Die neue Unternehmensnummer der Unfallversicherung muss per Initialmeldung dem neuen Datenregister bekannt gemacht werden – edlohn unterstützt dabei
Aktuell wird beim Statistischen Bundesamt ein neues Unternehmensbasisdatenregister aufgebaut. Hierbei werden die neu vergebenene und eindeutige Unternehmensnummer der Unfallversicherung (gem. 136 a (1) Satz 4 SGB VII) und die Betriebsnummern (gem. § 18 i SGB IV) zusammengeführt.
Die Unternehmensnummer der Unfallversicherung ist inzwischen in den Stammdaten aller Mandanten erfasst. Damit dem Unternehmensbasisdatenregister des statistischen Bundesamtes möglichst schnell die Unternehmensnummern bekannt gemacht werden, müssen bis 31. Mai 2024 über den sog. Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD) die Unternehmensnummern initial übermittelt werden.
- Umsetzung in edlohn
Aktuell ist geplant, die Initialmeldung bis zum edlohn Update im März 2024 umzusetzen und mit der Monatsabrechnung April den DSBD initial zu übermitteln. Vorgesehen ist auch, dafür eine eigene Leistung zu erstellen, damit Sie die Abwicklung gegenüber Ihren Mandanten fakturieren können.