Ab 01.01.2021 ist erstmals die angehobene Freigrenze von 16.959 € / 33.912 € anzuwenden, womit der Solidaritätszuschlag für 90 % der Soli-Zahler entfällt.
Die Sozialkassen (Bau) passen in der Regel zum 1. eines Jahres ihre Tarifwerte an. In diesem Jahr ändert sich lediglich der Beitrag für die Zusatzversorgung von 1% auf 3,2% im Dachdeckerhandwerk