Für April 2020 stehen in der Lohnabrechnung bundeseinheitliche Feiertage (Ostern) an, die bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes eine besondere Berücksichtigung finden.

eurodata hat angesichts der Nachrichten über die weltweite Verbreitung des Corona-Virus sichergestellt, dass der laufende technische Betrieb und die Weiterentwicklung von edlohn ohne Einschränkungen fortgesetzt wird.

Schon unseren Newsletter entdeckt?

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Melden Sie sich gleich an.