Schwerbehindertenanzeige: Frist bis Ende März 2023

Zusätzliche Hilfsliste erleichtert die Erfassung – Auslieferung voraussichtlich am 16. März 2023

Für alle Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, besteht nach SGB IX grundsätzlich die gesetzliche Pflicht, 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmern zu besetzen. Erfüllt ein Arbeitgeber seine Pflichtquote von 5 % nicht, muss er für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz eine monatliche Ausgleichabgabe zahlen.

In einer Schwerbehindertenanzeige müssen betroffene Arbeitgeber (mehr als 20 Beschäftigte) bis 31.3. des Folgejahres eine entsprechende Meldung erstellen und an die Bundesagentur für Arbeit (BA) übermitteln. Dabei kann die jeweils aktuelle, vom Institut der deutschen Wirtschaft gepflegte, Software IW-ELAN kostenfrei genutzt werden.

Zum Download der Meldesoftware IW-ELAN

 

In IW-ELAN gibt es zwei Registerkarten, in denen die Merkmale zur Ermittlung einer möglicherweise fälligen Ausgleichabgabe auszufüllen sind
  • Berechnung der Arbeitsplätze
  • Verzeichnis der anrechenbaren Schwerbehinderten

 

Ein direkter Datenimport in die beiden Bereiche aus edlohn heraus hat sich als nicht sinnvoll herausgestellt, da beim Import zu viele Feldvalidierungen die Abarbeitung mehr behindern als verbessern.

In edlohn gibt es bereits schon seit etwas längerer Zeit im Bereich der Schwerbehindertenabgabe die Hilfsliste „Arbeitsplätze“, in der die Daten für die schnelle Eingabe in IW-ELAN aufbereitet sind.

Weitere Vereinfachung mit dem nächsten Release

Mit dem nächsten Release (Auslieferung voraussichtlich am 16. März 2023) wird eine weitere Hilfsliste „Verzeichnis“ausgeliefert. Darin sind alle Arbeitnehmer enthalten, die in den Abrechnungsdaten des Arbeitnehmers unter Allgemeine Merkmale > Schwerbehinderung im Merkmal Schwerbehindert JA geschlüsselt haben.

Die Auswertung enthält die Angaben bezüglich eines schwerbehinderten Arbeitnehmers, die Sie für die Erfassung in IW-ELAN unter der Registerkarte VERZEICHNIS benötigen.

Wenn die Merkmale bereits in 2022 von Ihnen gepflegt wurden, können Sie die Auswertung bereits für die Meldung 2022 nutzen.

 

Die Neuerungen stellen wir Ihnen im Web-Seminar „Programmerweiterungen in edlohn“ am Dienstag, 21.03.2023 um 10:00 Uhr vor.

Sie können sich hier direkt anmelden.

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