Gleicher Sozialkassenbeitragssatz in West und Ost
Ab dem Meldemonat März 2025 steigt der Sozialkassenbeitrag für Betriebe in den neuen Bundesländern von 12,05% auf 12,4%. Damit gilt der gleiche Beitragssatz wie in den alten Bundesländern.
Die neuen Beitragssätze stehen Ihnen seit 24. Februar 2025 zur Verfügung. Dafür aktualisieren Sie bitte im Abrechnungsmonat März auf dem Mandanten stehend, die Tarifwerte über Baulohn > Tarifwerte aktualisieren:
Nach der Aktualisierung werden in allen Berechnungen und Auswertungen die neuen Werte berücksichtigt.
Dies hat den Vorteil, dass Sie ab März 2025 mit den aktuellen Beitragssätzen abrechnen.