Neubewertung der BAV-Altverträge
Neubewertung der BAV-Altverträge
Mit der Versionsbeschreibung vom 18.11.2021 haben wir unter Punkt 11.2 darauf hingewiesen, dass ab 01.01.2022 der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung auch für Altverträge verpflichtend ist.
Um Sie bei der Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer zu unterstützen, erhalten Sie seitdem eine Nachricht beim Öffnen des Mandanten.
Hinweis:
Diese Nachricht wird jedoch nur für Arbeitnehmer mit monatlichen Beiträgen zur einer BAV angezeigt. Sollten Sie noch Arbeitnehmer abrechnen, die einmal oder zweimal im Jahr eine Entgeltumwandlung haben, so müssen Sie diese selbst im Blick behalten und entsprechend der neuen gesetzlichen Regelungen bewerten