Ab dem Abrechnungsmonat Januar 2023 ist an die SOKA Bau Wiesbaden der Gesamttarifstundenlohn (=Tarifstundenlohn und Bauzuschlag) zu melden.
Ab dem Abrechnungsmonat Januar 2023 ist an die SOKA Bau Wiesbaden der Gesamttarifstundenlohn (=Tarifstundenlohn und Bauzuschlag) zu melden. Das erfolgt systemseitig mit der monatlichen Meldung URMEL.
Für die SOKA Bau Berlin war dieser Meldeinhalt bereits obligatorisch und erfolgte durch die Eingabe in dem Merkmal > Baulohn > Elektronisches Meldeverfahren > Bruttostundenlohn (GTL).
Ab Januar 2023 wird nun einheitlich für beide Sozialkassen, der Stundenlohn, der unter Lohnartengruppen > Vergütung Std als Std-Lohn hinterlegt ist, für diese Meldung verwendet. Dieser Stundenlohn ist auch Grundlage für die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung.
Dies hat den Vorteil, dass Stundenlohn-Anpassungen nicht mehr in 2 unterschiedlichen Merkmalen geändert werden müssen und die Meldungen an beide Sozialkassen ordnungsgemäß erfolgen können. Außerdem ist der Betrag der Mindesturlaubsvergütung für die SOKA so besser nachvollziehbar.