Systemseitige Korrekturen LSt-Anmeldung August 2022 wegen Energiepreispauschale.
Ausgangssituation:
Sie haben mit der Abrechnung August 2022 für die über den Monatswechsel (August/September) beschäftigten Arbeitnehmer die Erstattung der Energiepreispauschale noch nicht oder noch nicht vollständig bei der Lohnsteueranmeldung August 2022 berücksichtigt.
Lösung:
Soweit sich Änderungen und Korrekturen zu der bisherigen LSt-Anmeldung August 2022 ergeben, wird in edlohn mit der September-Abrechnung systemseitig eine korrigierte LSt-Anmeldung für den August 2022 generiert und übertragen.
Dies gilt auch z.B. für die Fälle, dass zum 01.09.2022 Mitarbeiter neu eintreten oder Sie nach der August-Abrechnung 2022 erfolgen das Merkmal „Auszahlung Energiepreispauschale“ im September 2022 auf „Ja“ setzen.
Ein Eingreifen Ihrerseits ist nicht erforderlich!
Dies hat den Vorteil, dass Sie für systemseitige Korrekturen keine manuelle Korrektur der LSt-Anmeldung durchführen müssen. Das machen wir für Sie!
Bitte beachten Sie auch unseren Fragen- und Antwortenkatalog zum Thema Energiepreispauschale 2022.