SV-Meldungen dürfen aufgrund fehlender Daten, wie z.B. GTS der Unfallversicherung oder gültiger SV-Nummer nicht elektronisch an die Krankenkassen übermittelt werden.
SV-Meldungen dürfen aufgrund fehlender Daten, wie z.B. GTS der Unfallversicherung oder gültiger SV-Nummer nicht elektronisch an die Krankenkassen übermittelt werden.
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, wird die entsprechende SV-Meldung als „manuell“ gekennzeichnet. Ebenso erhalten Sie im Monat der Entstehung der „manuellem“ SV-Meldung einen Hinweis bei Berechnen, der besagt, dass die Meldung nicht elektronisch versendet wird.
Berichtigen Sie diesen Sachverhalt durch Erfassen der fehlenden Daten, entsteht systemseitig eine Stornierung der „manuellen“ SV-Meldung, die natürlich auch nicht elektronisch versendet werden darf. So erscheint bei einem erneuten Berechnen wieder der Hinweis, dass die Meldung nicht elektronisch versendet wird, welcher sich nur auf die Stornierung bezieht. Die neu entstandene Meldung jedoch kann dann elektronisch versendet werden.
Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, öffnen Sie sich die Übersicht der SV-Meldungen beim entsprechenden Arbeitnehmer.