Systemseitige Korrektur rückwirkend ab Januar 2022.
Systemseitige Korrektur rückwirkend ab Januar 2022.
Durch eine von der KKH falsch übermittelte Änderung zu den Umlagesätzen wurden in den Abrechnungsmonaten Januar bis März 2022 die Umlagesätze 2 + 3 vertauscht und Mandanten mit eingestelltem Umlagesatz 2 mit 3,1% und mit Umlagesatz 3 mit 1,5% abgerechnet.
Mittlerweile wurde die Beitragssatzdatei entsprechend angepasst und die Umlagesätze 2 + 3 korrigiert.
Durch eine Systemnachricht erfahren Sie welche Arbeitnehmer betroffen sind. Zusätzlich werden die betroffenen Arbeitnehmer systemseitig in Korrektur gesetzt. Durch die Korrektur werden die Umlagebeiträge korrekt berechnet und bei der nächsten Beitragsabführung berücksichtigt. Sollten Sie Ihre Monatsabrechnung nach dem Schätztermin durchführen, werden die Korrekturen erst bei der nächsten Schätzung berücksichtigt. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die aktuelle Schätzung neu bereitzustellen, um die Korrekturen, falls noch nicht geschehen, zeitnah abzuwickeln.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie bereits eingereichte Erstattungsanträge aktualisieren und neu übermitteln sollten!
Wenn Sie bereits im Januar die Vertauschung bemerkt und die Sätze selbst umgestellt haben, ist es notwendig, dass Sie Ihre Korrekturen wieder rückgängig machen. Ansonsten kann es sein, dass die Arbeitnehmer mit einem falschen Umlagesatz abgerechnet werden.