Bestandsmeldung zur Übermittlung der Unternehmensnummer
Wichtiger Hinweis: Datensatz Betriebsdaten (DSBD) Initialmeldung (Grund 09)
Wie bereits in der Update-Info vom 14.03.2024 angekündigt wurde, muss für jeden aktiven Mandanten bis Ende Mai 2024 eine sogenannte Initialmeldung zur Betriebsdatenpflege an die Bundesagentur für Arbeit erstattet werden.
Diese Initialmeldung ist eine einmalige Bestandsmeldung zur Übermittlung der Unternehmensnummer. Anlässlich der Einrichtung des Unternehmensbasisdatenregisters müssen Arbeitgeber diese Bestandsmeldung einmalig abgeben, da das Unternehmensbasisdatenregister eine Zuordnung von Betriebsnummern zu den zutreffenden Unternehmensnummern erfordert.
Die Umsetzung ist nun erfolgt, so dass die Initialmeldung bei der nächsten Abrechnung systemseitig erstellt und versendet wird.