Neuer Programmablaufplan für die Lohnsteuer und neue Pfändungstabelle ab 01.07.2023
Mit einem Zwischen-Release am 13.06.2023 ermöglichen wir Ihnen, die Juli-Abrechnung 2023 mit den aktuellen Steueranpassungen durchzuführen. Damit werden spätere Vormonats-Korrekturen vermieden.
Aufgrund der sehr kurzfristigen Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge ab 01.07.2023 werden vom Bundesfinanzministerium auch die Programmablaufpläne zur Lohnsteuerberechnung entsprechend kurzfristig angepasst.
Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Beitragssatzes zur
Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte auf 3,40 %, sowie die Anhebung des Zuschlags für Kinderlose um 0,25 Prozentpunkte auf 0,6 %.
Außerdem werden mit dem Zwischen-Release in edlohn die neuen Pfändungstabellen in der Pfändungsverwaltung (gültig ab 01.07.2023) umgesetzt.