{"id":4683,"date":"2021-03-31T11:40:00","date_gmt":"2021-03-31T09:40:00","guid":{"rendered":"http:\/\/lohn-portalwp1-test.lx.eurodata.de\/wordpress\/?p=4683"},"modified":"2022-03-29T17:07:08","modified_gmt":"2022-03-29T15:07:08","slug":"tipp-der-woche-bezugsmonate-fuer-kurzarbeitergeld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.edlohn.de\/home\/news\/tipp-der-woche-bezugsmonate-fuer-kurzarbeitergeld\/","title":{"rendered":"TIPP der Woche | Bezugsmonate f\u00fcr Kurzarbeitergeld"},"content":{"rendered":"\n
Ab dem 4. und 7. Bezugsmonat<\/strong> mit Kurzarbeitergeld kann ein h\u00f6herer Leistungssatz<\/strong> beansprucht werden.<\/p>\n\n\n\n Die Ermittlung der Bezugsmonate<\/strong> ist eine personenbezogene Betrachtung<\/strong> (je Arbeitnehmer) \u2013 ohne Pr\u00fcfung, ob der Entgeltausfall im jeweiligen Bezugsmonat 50%oder mehr betragen hat. \u201eDie Bezugsmonate m\u00fcssen dabei nicht zusammenh\u00e4ngen. Das bedeutet: Unterbrechungen der Kurzarbeit (auch \u00fcber 3 Monate) l\u00f6sen keinen Neubeginn der individuellen Bezugsdauer aus. Als Bezugsmonat z\u00e4hlt auch ein Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld. Sofern in einem Monat lediglich Krankengeld in H\u00f6he von Kurzarbeitergeld gezahlt wird, wird dieser Monat dagegen nicht ber\u00fccksichtigt.
Gem\u00e4\u00df den FAQ\u00b4s der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit <\/strong>gilt:<\/p>\n\n\n\n
\u2026.. Der Referenzmonat f\u00fcr die Berechnung der individuellen Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld ist der M\u00e4rz 2020.\u201c<\/p>\n\n\n\n