{"id":5634,"date":"2022-09-12T16:00:54","date_gmt":"2022-09-12T14:00:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.edlohn.de\/home\/?p=5634"},"modified":"2022-09-13T08:45:23","modified_gmt":"2022-09-13T06:45:23","slug":"aenderungen-fuer-minijobs-und-midijobs-zum-01-oktober-2022","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.edlohn.de\/home\/news\/aenderungen-fuer-minijobs-und-midijobs-zum-01-oktober-2022\/","title":{"rendered":"\u00c4nderungen f\u00fcr Minijobs und Midijobs zum 01.Oktober 2022"},"content":{"rendered":"\n
edlohn unterst\u00fctzt Sie bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Bestandsf\u00e4lle<\/p>\n\n\n\n
Mit dem „Gesetz zur Erh\u00f6hung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu \u00c4nderungen im Bereich der geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung<\/a>“ wird es neben der blo\u00dfen Anhebung von Verdienstgrenzen auch ganz neue Regelungen geben.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Die \u00c4nderungen zum Mindestlohn sowie f\u00fcr geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigungen und Besch\u00e4ftigungen im \u00dcbergangsbereich treten ab 1. Oktober 2022<\/strong> in Kraft. F\u00fcr die sogenannten \u201eAlt-Midijobber\u201c<\/strong> (450,01 EUR bis 520,00 EUR Verdienst) gibt es eine Bestandsschutzregelung.<\/strong><\/p>\n\n\n\n F\u00fcr Sie in der Lohnsachbearbeitung bedeutet dies, dass die bestehenden Besch\u00e4ftigungen in diesem Bereich zum 1.Oktober 2022 neu beurteilt und gegebenenfalls entsprechend in edlohn umgeschl\u00fcsselt werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n Mit dem kommenden Update am 15.September 2022<\/strong> unterst\u00fctzen wir Sie bereits mit entsprechenden Systemnachrichten zu den betroffenen Arbeitnehmern sowie einigen \u00dcberpr\u00fcfungs- und Erfassungsvorlagen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Wir empfehlen Ihnen, sich zeitnah mit den neuen Regelungen vertraut zu machen. Als weitere Unterst\u00fctzung stellen wir Ihnen Musterfragebogen<\/a> f\u00fcr Ihre Mandanten zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n Hilfreiche Links:<\/p>\n\n\n\n Geringf\u00fcgigkeitsrichtlinien<\/a><\/p>\n\n\n\n