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ELStAM Rückmeldung wegen Umfirmierung eurodata

552020101 - Keine Abrufberechtigung, da der Abruf der ELStAM für den Arbeitgeber bereits anderweitig erfolgt ist.

Die Rückmeldung mit dem Verfahrenshinweis 552020101 ist eine Reaktion auf die notwendige systemseitig angestoßene Systemwechselmeldung.

Im ELStAM-Verfahren ist vorgesehen, dass der alte Datenübermittler über den Wechsel durch eine letzte Monatsliste informiert wird.

Im aktuellen Fall (Umfirmierung der eurodata) bleibt der Datenübermittler der Gleiche. Diesen Umstand kann ELStAM nicht erkennen und schickt die verwirrende Mitteilung, dass keine Abrufberechtigung mehr vorliegt.

Der Verfahrenshinweis „552020101 - Keine Abrufberechtigung, da der Abruf der ELStAM für den Arbeitgeber bereits anderweitig erfolgt ist“ kann von Ihnen bedenkenlos ignoriert werden.
Das Verfahren läuft auch mit dieser Meldung problemlos weiter.

Ab sofort (2.12.2014 16:15 Uhr) filtern wir für Sie die Monatsliste mit diesem Verfahrenshinweis heraus. Für die bis dahin entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung!

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