Neue Version 8.2 online
SEPA-Vorbereitungen, AAG, ELStAM (Stufe 2)
Die aktuelle Version 8.2 stand ganz im Zeichen der technischen Vorbereitungen auf den neuen SEPA-Zahlungsverkehr. Die Umstellung auf SEPA ist in Bezug auf den systemtechnischen Aufwand fast mit der EURO-Umstellung vergleichbar. Wir werden Ihnen in den kommenden Tagen/Wochen das 3-stufige Umsetzungskonzept in edlohn hier vorstellen. Neben den technischen Vorbereitungen für das SEPA-Verfahren wurden in der neuen Version 8.2 in folgenden Bereichen wesentliche Erweiterungen umgesetzt:
-
AAG-Anträge U1 und U2-Beschäftigungsverbot - Automatische Berechnung des fortgezahlten Bruttoentgelts als Option
Bei den AAG-Erstattungsanträgen U1 und U2-Beschäftigungsverbot können Sie sich nun optional systemseitig einen Vorschlag für das fortgezahlte Bruttoentgelt berechnen lassen.
Voraussetzung für die automatisierte Berechnung regelmäßigen arbeitsrechtlichen AAG-Bruttoentgelts ist, dass Sie unter dem Menüpunkt Abrechnung > Einstellungen > Lohnfortzahlung die Lohnarten auswählen, die in das AAG-Bruttoentgelt einfließen sollen Eine zentrale Zuordnung der Lohnarten durch eurodata ist dabei aus haftungsrechtlichen Gründen leider nicht möglich. Sie werden im Bedarfsfall durch eine Warnung darauf aufmerksam gemacht, dass von ihnen verwendete Lohnarten noch nicht in Bezug auf das AAG-Verfahren zugeordnet sind.
Haben Sie die Lohnarten zugeordnet, wird das monatliche Bruttoentgelt automatisiert ermittelt. Die Ausfallzeit wird anhand der Fehlzeit (Krank mit Entgeltfortzahlung oder Beschäftigungsverbot) auf Basis der eingestellten Kürzungsmethode errechnet. Es wird systemseitig ein Vorschlag für das Bruttoentgelt, die Ausfallzeit (nur bei kalendertäglich und dreißigstel Methode) und die Art der Ausfallzeit ermittelt.
Für jeden systemseitig berechneten Wert existiert ein zusätzliches Eingabefeld zur manuellen Eingabe. Eine von Ihnen gemachte manuelle Eingabe ist immer vorrangig.
Einige Krankenkassen begrenzen den Erstattungsbetrag auf die (anteilige) Beitragsbemessungsgrenze. Die Regelungen werden in edlohn bei der systemseitigen Berechnung berücksichtigt.
Änderungen von AAG-Anträgen aufgrund von Vormonats-Korrekturen
Bei einer relevanten Veränderung der Abrechnungsmerkmale (Lohnarten) werden Sie systemseitig darauf hingewiesen, dass sich die Grundlagen zum AAG-Antrag geändert haben und eventuell der Antrag korrigiert werden muss.
Ändern Sie das Fehlzeitintervall, fällt der Antrag automatisch in den Zustand unvollständig. Beim Berechnen erhalten Sie eine entsprechende Warnung. Wird der Antrag geöffnet, sind die Entgeltangaben als unvollständig gekennzeichnet. Sofern Sie einen geänderten AAG-Antrag stellen wollen, klicken Sie bitte einfach auf die Schaltfläche Aktualisieren, um die neuen berechneten Vorschläge zu generieren.
In den kommenden Tagen stellen wir Ihnen eine umfassende Anleitung mit Sceen-Shots zu den neuen Möglichkeiten des AAG-Moduls in edlohn zur Verfügung. -
ELStAM / Neueintritte mit unvollständigen Daten
In der aktuellen Version 8.2 wurden die vielfältigen Hinweise und Verbesserungsvorschläge für den Umgang mit Sonderkonstellationen umgesetzt. Häufig liefert der Mandant bei Neueintritten nur unvollständige Personalstammdaten Um dennoch möglichst zeitnah die künftig zwingend notwendige ELStAM-Anmeldung für diese Arbeitnehmer durchführen zu können, wurde das Meldeverfahren erheblich verfeinert.
Sie müssen lediglich folgende Schritte durchführen:
1. Legen Sie den Arbeitnehmer wie gewohnt mit Personal-Nr., Name, Vorname und Geburtsdatum an
2. Speichern Sie den erfassten Arbeitnehmer
3. Markieren Sie den neuen Arbeitnehmer und öffenen Sie den Menüpunkt Dienste > ELStAM > ELStAM-Meldungen anzeigen
4. Im unteren Bereich finden Sie die Schaltfläche ELStAM-Meldung erstellen
5. Sofern Sie beim Anlegen des Arbeitnehmers die zusätzlichen Angaben, die für eine ELStAM-Meldung zwingend erforderlich sind (Identifikationsnummer, Hauptbeschäftigung) noch nicht gemacht haben, können Sie dies nun nachholen.
6. Durch einen Klick auf Fertigstellen, wird die ELStAM-Meldung automatisiert zum Versand über das ASP-Kommunikations-Center bereitgestellt -
ELStAM / Anzeige von offenen ELStAM-Meldungen
Damit Sie in edlohn im ELStAM-Verfahren künftig immer den Überblick behalten, wo für Arbeitnehmer noch keine Lohnsteuer-Abzugsmerkmale vorliegen, haben wir in der Arbeitnehmerübersicht eine eigene Spalte zur Darstellung offender ELStAM-Meldungen eingeführt. Ein entsprechendes Symbol zeigt Ihnen an, bei welchen Arbeitnehmern, die am ELStAM-Verfahren teilnehmen müssen, noch keine akzeptierte Anmeldung bzw. Ummeldung durchgeführt wurde. In diesen Fällen müssen Sie tätig werden.
Die Spaltenanzeige stellt immer den aktuellen Status dar. Wurde z.B. eine Anmeldung zwar von der Annahmestelle akzepiert, aber einige Tage später im Rahmen des Fachverfahrens mit Fehlermeldung zurückgewiesen, erhält der Arbeitnehmer wieder das Symbol offene ELStAM-Meldung. So sind Sie immer auf dem aktuellen Stand. -
ELStAM / Anpassung der Ehegatten-Konfession
Im Rahmen des elektronischen Verfahrens werden nicht bisher "Religionszugehörigkeiten" gemeldet, sondern Kirchensteuerabzugsmerkmale. Dabei erfolgt eine Rückmeldung von Kirchensteuerabzugsmerkmalen für den Ehegatten nur bei unterschiedlicher Religionszugehörigkeit. Gehört der Ehegatte keiner Religionsgemeinsachft an, wird dies im ELStAM-Verfahren genauso behandelt, als ob der Ehegatte derselben Religionsgemeinschaft angehört.
Diese neue Vorgehensweise widersprach in edlohn der bisherigen Erfassung der Religionszugehörigkeit und hat zu Verwirrungen geführt. Aus diesem Grund wurden in den Abrechnungsmerkmalen die beiden steuerlichen Merkmale für den Abzug der Kirchensteuer an die Systematik in ELStAM angepasst.
Das KiSt-Abzugsmerkmal für den Ehegatten darf nur gefüllt werden, wenn der Ehegatte eine abweichende Religionszugehörigkeit und ELStAM deshalb explizit ein KiSt-Abzugsmerkmal für den Ehegatten liefert.
Bei identischem KiSt-Abzugsmerkmal für den Arbeitnehmer und den Ehegatten erscheint deshalb ab sofort zu eine entsprechende Fehlermeldung.
Ausblick ELStAM:
In einer weiteren Ausbaustufe (ELStAM - Stufe 3) werden die vom Bundeszentralamt für Steuern zurückgemeldeten steuerlichen Abzugsmerkmale vollautomatisch in der Anwendung zur Verfügung gestellt. Damit das vollelektronische Verfahren zum Standardverfahren für die LSt-Ermittlung in edlohn werden kann, müssen allerdings die Reaktionszeiten des Bundeszentralamtes weiter verbessert werden. Auch müssen die Differenzen zwischen ELStAM und Lohnkontowerten (z.B. aufgrund fehlender Neubeantragung von Freibeträgen) weiter reduziert werden. -
Neue Pfändungstabelle ab Abrechnungsmonat Juli 2013
Ab dem Abrechnungsmonat Juli 2013 gelten neue Pfändungsfreibeträge, die nun in edlohn/ETAXlohn eingearbeitet sind
Pfändungstabelle ab 2013