Fragen und Antworten zu ELENA 2010 in edlohn
Die Deutsche Rentenversicherung hat unter der WEB-Site das-elena-verfahren.de einen allgemeinen Fragen- und Antwortenkatalog zum Thema ELENA-Verfahren veröffentlicht.
In Ergänzung zu diesem allgemeinen Katalog werden nachfolgend die in der Hotline am Häufigsten nachgefragten Sachverhalte im unmittelbaren Zusammenhang mit edlohn/ETAXlohn dargestellt.
Wenn Sie ergänzende Fragen zum Thema ELENA-Verfahren haben, von denen Sie annehmen, dass Sie auch andere Anwender interessieren, können Sie diese auch über lohn-hotline@eurodata.de stellen.
A. Allgemeine Fragen
A 1. Mit welchem Umfang startet edlohn/ETAXlohn im ELENA-Verfahren?
A 2. Wie werden die Arbeitnehmer informiert, dass Ihre Daten gespeichert werden?
A 3. Wo kann ich nachvollziehen, welche Daten übermittelt wurden?
A 4. Wie bekomme ich mit, dass eine ELENA-Meldung nicht übermittelt werden kann?
A 5. Was kann ich tun, wenn eine Meldung abgelehnt wurde, weil die Versicherungsnummer fehlte?
A 7. Gibt es Personengruppen, die vom ELENA-Verfahren ausgeschlossen sind?
A 8. Was passiert, wenn man der Meldepflicht für die ELENA-Meldungen nicht nachkommt?
B. Fragen zu einzelnen Datenbausteinen
B 1. MVDS: Welche Abgabegründe für eine ELENA-Meldung sind möglich
B 3. DBFZ - Fehlzeiten: Welche Fehlzeiten werden übermittelt?
B 4. DBZD - Zusatzdaten: Was ist zu melden?
B 5. DBZD - Zusatzdaten: Welche Gründe für die Arbeitszeitänderung sind möglich?
B 6. DBKE - Kündigung/Entlassung: Was ist ab 01.07.2010 bei diesem Datenbaustein zu berücksichtigen?
C. Fragen zu Systemprüfungen