Neuregelungen zum Gesundheitsfonds 2009
- Allgemeines
Er war immer wieder in der öffentlichen Diskussion - doch nun kommt er rechtzeitig zum Januar 2009. Der Gesundheitsfonds hat auch Auswirkung im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Die Krankenkassen leiten taggenau die von den Arbeitgebern abgeführten Beiträge an den Fonds weiter und erhalten im Gegenzug pro Mitglied entsprechende Pauschalen. Kassen, in denen besonders viele alte Menschen, Kranke oder Geringverdiener versichert sind, erhalten dabei einen Zuschlag.
Möglicherweise notwendige Zusatzbeiträge werden direkt vom Mitglied der Krankenkasse eingefordert.
Der für alle gesetzlichen Krankenkassen geltende einheitliche Beitragssatz für das Jahr 2009 beträgt 15,5 % (Arbeitgeber-Anteil: 7,3 % / Arbeitnehmer-Anteil: 8,2 %).
- Auswirkungen im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung
Alle Beiträge, die dem Jahr 2008 zuzurechnen sind, stehen den Krankenkassen zu, die Beiträge aus 2009 gehen an den Gesundheitsfonds.
Aus diesem Grund erfolgt zum Jahreswechsel 2008/2009 in nachfolgenden Fällen eine exakte Abgrenzung anhand eines sog. Korrektur-Beitragsnachweises für das Vorjahr:
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Beiträge aus Vormonats-Korrekturen in das Jahr 2008
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Beiträge aus Märzklausel-Fällen von Januar bis März 2009, die dem Jahr 2008 zuzurechnen sind.
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Unterschiedsbeträge zwischen den tatsächlichen Beiträgen für Dezember 2008 und den für diesen Monat geschätzten Beiträgen
Hinweis: In einem Korrektur-Beitragsnachweis wird jeweils immer nur die Beitrags-Differenz ausgewiesen, die durch einen neu zu berücksichtigenden Sachverhalt zusätzlich entsteht.
- Automatische Berücksichtigung in edlohn
Im Rahmen der Dezember-Abrechnung erfolgt eine automatische Beitragsschätzung für Januar 2009. Bei dieser für den Anwender sehr komfortablen Vorgehensweise wird der einheitliche Beitragssatz von 15,5 % bereits berücksichtigt.
Ergeben sich bei einem sog. Spätabrechner in der Dezember-Abrechnung 2008 Differenzen zwischen den tatsächlichen und den geschätzten Beiträgen, entsteht automatisch ein Korrektur-Beitragsnachweis, der mit den Januar-Beitragsnachweisen übermittelt wird.