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Neuregelungen zur Sofortmeldung 2009

Allgemeines

Mit Einführung einer "Sofortmeldung zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme" will die Bundesregierung härter gegen Schwarzarbeit in bestimmten Branchen vorgehen. Konkret heißt es dazu im Entwurf zur Neufassung des § 28a Abs. 4 SGB IV:

Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nach Satz 2 zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen:

    1. im Baugewerbe
    2. im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
    3. im Personenbeförderungsgewerbe
    4. im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
    5. im Schaustellergewerbe
    6. bei Unternehmen der Forstwirtschaft
    7. im Gebäudereinigungsgewerbe
    8. bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
    9. in der Fleischwirtschaft.

  • Meldeverfahren

Die Meldung muss am Tag der Beschäftigungsaufnahme und damit unabhängig von der Monatsabrechnung erfolgen.

Datenannahmestelle ist ausschließlich die Rentenversicherung. Es wird ein neuer Meldegrund 20 eingeführt. Die sv-rechtliche Anmeldung (Meldegrund 10) muss zusätzlich an die Krankenkasse übermittelt werden.

Weitere Details (z.B. Umgang mit Stornomeldungen) werden in einem Rundschreiben der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen veröffentlicht.

  • Umsetzung in edlohn

In edlohn besteht die Möglichkeit, Meldungen unabhängig von einer Abrechnung vorab zu erstellen und zu übermitteln. Es wird in der Anwendung eine Möglichkeit geben, den Meldegrund 20 zu erfassen und die Sofortmeldung 2009 an die Datenannahmestelle der Rentenversicherung-Bund zu verschicken.

Wichtig ist, dass der Mandant Ihnen vor der Aufnahme !! der Beschäftigung des Arbeitnehmers entsprechende Informationen zukommen lässt. Bei Online-Überprüfungen am Arbeitsplatz durch die Zollbehörden drohen sonst empfindliche Geldstrafen.

Die Übermittlung der Sofortmeldung 2009 erfolgt (analog zur SV-Meldung) automatisch über das ASP-Kommunikations-Center der eurodata.

 

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