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Änderungen im EEL-Verfahren ab 01.01.2015

Auswirkungen der neuen Datensatzversion (07) in edlohn

Zum 01.01.2015 wird eine neue Datensatzversion (07) für das EEL-Verfahren eingeführt. Die Einführung der neuen Datensatzversion erfolgt durch eine sog. Stichtagsregelung. Das bedeutet, dass Entgeltbescheinigungen mit der alten Version (06) nur noch bis zum 30.12.2014 übermittelt werden dürfen. Entgeltbescheinigungen, die ab dem 01.01.2015 übermittelt werden, müssen dagegen zwingend im neuen Datensatzformat erstellt werden.

 

Aus organisatorischen Gründen bedeutet das, dass wir mit der Wartung am 18.12.2014 die Software auf die neue Version umstellen müssen. Bescheinigungen die bis dahin noch in der alten Version erzeugt wurden, müssen zwingend bis 18.12.2014 bereitgestellt werden, da sie ansonsten nicht mehr versendet werden können.

 

Ab dem 19.12.2014 können Bescheinigungen in edlohn nur noch in der neuen Version erzeugt werden. Zwischen dem 19.12.2014 und dem 1.1.2015 werden von eurodata keine EEL-Meldungen verschickt.

 

In dringenden Fällen empfehlen wir, die Bescheinigungen vor der Wartung am 18.12.2104 zu erzeugen und zu versenden.

  • Wichtige Änderungen ab 1.1.2015

    - Wegfall der Datumsangabe zum letzten Arbeitstag
    - Neue Angabe, ob am ersten Tag der AU/Freistellung/med.Leistung noch gearbeitet wurde.
    - Angabe zum Ansprechpartner
    - Änderung einiger Plausiprüfungen

    - Die EEL-Bescheinigung kann vom Anwender versendet werden, sobald ersichtlich ist, dass der Entgeltfortzahlungsanspruch endet. Es gibt keine Prüfung mehr, dass der letzte  bezahlte Arbeitstag vor dem Tag der Erstellung der Bescheinigung liegt.

    - Mit der neuen Version werden drei Bescheinigungen beim elektronischen Verfahren nicht mehr unterstützt. Das sind:
    Entgeltbescheinigung für Versorgungskrankengeld
    Entgeltbescheinigung für Kinderpflege-Krankengeld
    Entgeltbescheinigung für Kinderpflege-Verletztengeld

 

Durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ändert sich die Berechnung des Kinderpflege-Krankengeldes.  Die elektronischen Bescheinigungen zum Kinderpflege-Kranken- bzw. Verletztengeld werden von den Annahmestellen nicht mehr angenommen. Entsprechend werden diese EEL-Meldungen in edlohn nicht mehr unterstützt. Die für die Sozialleistungsträger erforderlichen Bescheinigungen müssen stattdessen zunächst wieder in Papierform erfolgen. Neue Formulare sind derzeit allerdings noch nicht veröffentlicht. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Krankenkasse.

 

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