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Aktualisierung Update-Info vom 16.11.2017

Änderung im AAG-Verfahren

Seit der Version 9.9.4 wird Ihnen im AAG-Antrag unter Entgeltangaben ein Entsperren-Button angezeigt.

Der Button ist grundsätzlich nur dann sichtbar, wenn der Antrag in einem bereits abgerechneten Monat liegt.
Um zukünftig einen AAG-Antrag in einem bereits abgerechneten Monat zu bearbeiten, muss zuerst der Arbeitnehmer
im betreffenden Monat in Korrektur gesetzt werden. Erst durch diese Korrektur wird der neue Button aktiv.


Durch das Drücken des Buttons, kann der Antrag bearbeitet werden.

Bei der Neuerstellung eines Antrages wird, wie bisher, nur der Aktualisieren-Button angezeigt.

 

Beispiel

Ein Fehlzeitraum geht über mehrere Monate (z.B. April bis Juni) und die AAG-Anträge für die Monate wurden erstellt.
Aus dem Abrechnungsmonat August heraus wird nun nur der Monat Juni in Korrektur gesetzt und der Entsperren-Button
gedrückt, weil Änderungen im Antrag vorgenommen werden sollen.

Dadurch kann im AAG-Antrag nur die zweite Seite mit den Entgeltangaben für den Antrag Juni korrigiert werden.

 

Bitte beachten

Der Punkt Allgemeine Angaben auf der ersten Seite des Antrags kann erst dann korrigiert werden, wenn
alle Monate des Fehlzeitraums in Korrektur gesetzt wurden (also im Beispiel ab April).

Die Umsetzung ist vorerst nur für den AAG-Antrag bei Krankheit erfolgt. Beschäftigungsverbot und Mutterschutz werden
mit einem der nächsten Updates umgesetzt.

 

 

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