Aktualisierung Update-Info vom 16.11.2017
Änderung im AAG-Verfahren
Seit der Version 9.9.4 wird Ihnen im AAG-Antrag unter Entgeltangaben ein Entsperren-Button angezeigt.
Der
Button ist grundsätzlich nur dann sichtbar, wenn der Antrag in einem bereits
abgerechneten Monat liegt.
Um zukünftig einen AAG-Antrag in einem bereits
abgerechneten Monat zu bearbeiten, muss zuerst der Arbeitnehmer
im betreffenden
Monat in Korrektur gesetzt werden. Erst durch diese Korrektur wird der neue
Button aktiv.
Durch das Drücken des Buttons, kann der Antrag bearbeitet werden.
Bei der Neuerstellung eines Antrages wird, wie bisher, nur der Aktualisieren-Button angezeigt.
Beispiel
Ein
Fehlzeitraum geht über mehrere Monate (z.B. April bis Juni) und die AAG-Anträge
für die Monate wurden erstellt.
Aus dem Abrechnungsmonat August heraus wird nun
nur der Monat Juni in Korrektur gesetzt und der Entsperren-Button
gedrückt, weil Änderungen im Antrag vorgenommen werden sollen.
Dadurch kann im AAG-Antrag nur die zweite Seite mit den Entgeltangaben für den Antrag Juni korrigiert werden.
Bitte beachten
Der
Punkt Allgemeine Angaben auf der ersten Seite des Antrags kann erst dann
korrigiert werden, wenn
alle Monate des Fehlzeitraums in Korrektur gesetzt
wurden (also im Beispiel ab April).
Die Umsetzung
ist vorerst nur für den AAG-Antrag bei Krankheit erfolgt. Beschäftigungsverbot
und Mutterschutz werden
mit einem der nächsten Updates umgesetzt.