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Anwendung der Digitalen LohnSchnittstelle (DLS) seit 01.01.2018 verpflichtend

Bei der digitalen Lohnschnittstelle handelt es sich um einen amtlich vorgeschriebenen Standarddatensatz, der eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung von elektronischen Dateien und Datenfeldern beinhaltet. Die DLS fungiert damit als eine einheitliche Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto. Davon unabhängig ist das Recht der Finanzverwaltung zum Datenzugriff auf prüfungsrelevante steuerliche Lohndaten. Mit dieser einheitlichen Schnittstelle soll die Effizienz der Lohnsteuer-Außenprüfungen wieder ein Stück weit erhöht werden.

Seit 01.01.2018 ist die Anwendung der DLS durch die Finanzverwaltung bereits zwingend vorgeschrieben.
Hintergrund ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016. Darin ist die Einführung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto (DLS) gesetzlich festgeschrieben.

In edlohn können Sie bereits seit Mitte 2014 die Daten zur Steueraußenprüfung mittels einer DLS-CD abrufen und somit dem Steuerprüfer die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen.

Parallel dazu konnte auch weiterhin die vormals benötigte GDPdU-CD bestellt werden. Da aber die DLS-CD seit 01.01.2018 verpflichtender Standard ist und es vermehrt Probleme beim Einlesen der GDPdU-Daten gibt, haben wir uns entschlossen mit dem Herbst-Release (vorauss. 12.09.2019) die Unterstützung der Auswertung der Steuerdaten in Form einer GDPdU-CD zu beenden.

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