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Arbeitszeitkonten im Baugewerbe: Individueller Stundenfaktor für Ausgleich mit Guthabenstunden möglich

Neue Funktion bietet insbesondere in der Schlechtwetterzeit für viele Anwender Vorteile

Vor allem im Baugewerbe werden häufig Arbeitszeitkonten geführt. Neben der klassischen Arbeitszeitflexibilisierung gemäß den Tarifverträgen, werden die im Laufe des Jahres angesparten Stunden hauptsächlich zum Ausgleich des vollen Monatslohns im Schlechtwetterzeitraum verwendet, um die Zahlung von Saison-Kug zu vermeiden.

Auch wenn der volle Monatslohn mit Guthabenstunden aus einem Arbeitszeitkonto ausgeglichen wird, darf der Mindestlohn nicht unterschritten werden. Daher hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Aktenzeichen 5 AZR 108/10), dass diese Stunden nicht mit dem zum Ansparzeitpunkt gültigen Stundenlohn, sondern mit dem zum Auszahlungszeitpunkt aktuellen Stundenlohn auszuzahlen sind.

Eine Auszahlung mit dem aktuellen Stundenlohn erfolgt laut Bundesarbeitsgericht nicht, wenn Arbeitszeitguthaben z.B. wegen Austritt des Arbeitnehmers abzugelten sind. In diesen Fällen ist der auf dem Arbeitzeitkonto angesparte Wert auszuzahlen.

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, einen individuellen Stundenlohn für die Entnahme von Guthabenstunden zu hinterlegen. In den Abrechnungsdaten des Arbeitnehmers unter Baulohn > Allgemeines tragen Sie bei Stundenfaktor den Stundenlohn ein, mit dem Sie die Entnahmestunden aus dem Anspar- bzw. Ausgleichskonto auszahlen möchten. 

Wichtiger Hinweis!

Dieser Stundenlohn wird nur bei der automatischen Entnahme bei Saison-Kug und beim manuellen „Ausgleichen“ aus dem Ausgleichskonto verwendet.

Beim Auflösen (Austritt) oder „Auszahlen“ aus dem Anspar- oder Ausgleichskonto wird der eingetragene Stundenfaktor nicht berücksichtigt. In diesen Fällen wird der bis zum Auszahlungszeitpunkt angesparte Wert ausgezahlt.

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