Ausgabe der Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) verzögert sich
Die neue IdNr wird frühestens ab Mai 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt
Laut dem Bayerischen Landesamt für Steuern kommt die neue Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) frühestens im August 2008.
Weil sehr viele Mitteilungen verschickt werden müssen, werde sich der Versand der Nummern über einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten erstrecken. Die Finanzämter seien an der Vergabe der IdNr nicht beteiligt und würden auch über den Versand nicht unterrichtet.
In edlohn können Sie die IdNr in den Abrechnungsdaten des Arbeitnehmers unter der Rubrik Steuerliche Merkmale erfassen.
Gesetzliche Grundlage für die IdNr ist § 139b AO. Sie wird für die Besteuerung natürlicher Personen eingeführt und greift zunächst nur für die Einkommensteuer.
Weitergehende Informationen zur IdNr finden Sie unter www.identifikationsmerkmal.de
Nach Ausgabe der Steuer-Identifikationsnummer soll die Ausgabe einer eindeutigen Wirtschafts-Identifikationsnummer für wirtschaftlich Tätige folgen. Siehe dazu auch den Artikel im Bilanz-Portal.
(Stand: 15.9.2008)